WBDill Geschäftsbericht 2016 - page 15

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Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016
WBDill
III. Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Wohn- und Bauverein Dill eG ist eine Genossenscha in 35683 Dillenburg, Hof-Feldbachstraße 6-8, eingetra-
gen in das Genossenscha sregister beim Amtsgericht Wetzlar unter der Registernummer GnR 303. Der Jahres-
abschluss zum 31.12.2016 wurde nach den Vorschri en des HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach dem vorgeschriebenen Formblatt für Wohnungsunternehmen. Die
Genossenscha ist aufgrund der Bestimmungen des § 267 HGB als kleine Genossenscha einzustufen. Die Ge-
winn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen
sind zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten oder Herstellungskosten bewertet. Grundstücke mit Wohnbauten der mit Wirkung zum 1.1.2012 ver-
schmolzenen Wohnbau Haiger eG wurden mit den Buchwerten übernommen. Die Herstellungskosten wurden auf
der Grundlage der Vollkosten ermittelt. Diese setzen sich aus Fremdkosten und Eigenleistungen zusammen.
Während der Bauzeit angefallene Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert.
Der Ausweis der Grundstückskosten für das bebaute Grundstück Hof-Feldbach-Straße 6-8 wurde in 2016 um
€ 156.925,91 durch Korrektur erhöht. Das Grundstück wird unter der Position Grundstücke mit Wohnbauten
(31.12.2015 Grundstücke ohne Bauten) ausgewiesen. In der Bilanz wurden die Vorjahreszahlen angepasst, eben-
so die Werte im Anlagespiegel.
Abschreibungen
Die
planmäßigen
Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens wurden wie folgt vorge-
nommen:
– Immaterielle Vermögensgegenstände unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode mit 20%.
– Grundstücke mit Wohn- und Geschä sbauten unter Zugrundelegung der Restnutzungsdauermethode unter
Anwendung folgender Gesamtnutzungsdauer:
a) für in früheren Jahren erworbene Altbauten von 20, 40 bzw. 60 Jahren
b) vor dem 21.06.1948 errichtete Objekte von 75 Jahren
c) nach dem 20.06.1948 errichtete Objekte einschließlich das Ende 2009 fertiggestellte Neubauobjekt Hof-
Feldbach-Straße 6-8, von 80 Jahren
d) ab 2001 erworbene bzw. umfassend modernisierte Wohnbauten mit 50 Jahren
e) Garagen unter Zugrundelegung einer Gesamtnutzungsdauer von 20 Jahren; ebenso neu errichtete Außen-
anlagen sowie die Privatstraße „Sonnenhügel“
f) das 1999 erworbene Geschä sgebäude in der Wilhelmstraße 4 mit 20 Jahren
g) die durch die Verschmelzung mit der Wohnbau Haiger eG übernommenen Wohngebäude, werden unter
Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 50 Jahren mit linear 2% fortgeführt
– Betriebs- und Geschä sausstattung unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrunde-
legung von Abschreibungssätzen von 5%, 10%, 20% und 33,3%
– Ein Blockheizkra werk unter Zugrundelegung einer Abschreibungsdauer von 15 Jahren
1...,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14 16,17,18,19,20,21,22,23,24
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